Das Wohnungseigentumsrecht umfasst alle Regelungen über das Eigentum am formal geteilten Grundstück. Das Gesetz enthält hierzu abschließende Regelungen.
Gerne beraten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich als Eigentümer oder als Wohnungseigentümergemeinschaft in allen Fragen, etwa zur Wirksamkeit von Beschlüssen oder Vereinbarungen in der Teilungserklärung, setzen Ihre Ansprüche durch oder vertreten Sie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Gemeinschaftseigentum: Was gehört dazu? Wir beraten Sie gerne hierzu, um etwaige Haftungsklagen auszuschließen. Durch unseren Fachanwalt stehen wir kompetent und fachlich an Ihrer Seite.
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