Das Kaufrecht betrifft den allgemeinen Geschäftsverkehr zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Das Gesetz hält viele Reglungen bereit, um den Verbraucher davor zu schützen, bei Lieferung von mangelhafter Ware gegenüber dem Unternehmer nicht wehrlos dazustehen.
Auch bei einem mangelhaften Auftragsverhältnis können wir Ihnen rechtlich zur Seite stehen.
Wir überprüfen, ob Sie gesetzliche Ansprüche aufgrund von verspäteter oder ausgebliebener Lieferung und ganz oder teilweise ausgebliebener Bezahlung des Kaufobjekts gegenüber Ihrem Vertragspartner haben.
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