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Beratungsfeld

Opferrecht

Opfer von Straftaten bedürfen im Strafverfahren eines besonderen Schutzes. Wir vertreten Sie im Wege der Nebenklage und leisten Ihnen als Zeuge Beistand in der Verhandlung vor dem Strafgericht. Wir erklären Ihnen den Gang des Verfahrens und begleiten Sie in der Hauptverhandlung, um Ihnen Unsicherheit und Ängste zu nehmen.

Opfer haben das Recht auf Ersatz des materiellen Schadens und auf Schmerzensgeld. Als Opfer einer Straftat können Sie Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld haben. Wir stellen die Anträge und setzen Ihre Ansprüche durch.

Wir bieten überdies eine schnelle und sensible Kontaktaufnahme.

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