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Beratungsfeld

Reiserecht

Bei einer Flugverspätung oder Flugannullierung steht Ihnen nach der Fluggastverordnung - je nach Flugstrecke - ein Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft zu.

Sofern Ihre Pauschalreise nicht den Maßgaben der gebuchten Reise entspricht, haben Sie einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Wichtig ist, dass Sie Mängel im Urlaub umgehend bei Ihrem Reiseveranstalter vor Ort melden. Verlangen Sie Abhilfe. Sofern keine Abhilfe geschaffen wurde, beraten und vertreten wir Sie gerne gegenüber dem Reiseveranstalter.

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