Das Rechtsgebiet des Versicherungsrechts (Privatversicherungsrecht) ist ein Rechtsgebiet ganz eigener Art. Eine entsprechende Spezialisierung des Anwalts ist für den Mandanten von großem Vorteil.
Probleme mit der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung, der Privathaftpflichtversicherung, der Rechtsschutzversicherung, der Unfallversicherung oder der Hausratversicherung etc. treten bei vielen Versicherungsfällen auf. Oft geht es um nicht unerhebliche Beträge bis hin zu existenzbedrohenden Konflikten. Eine schnelle Einschätzung der Sach- und Rechtslage ist dementsprechend von großem Vorteil.
Wir vertreten Sie gegenüber den Versicherern und den Gerichten. Wir setzen Ihre berechtigten Forderungen durch. Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.
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